Nutzungsrechte in der Fotografie: Was du mit deinen Fotos darfst und was nicht
Du hast das Shooting bezahlt. Heisst das, du darfst die Fotos überall einsetzen? Nein. Ich erkläre einfach, wie Nutzungsrechte funktionieren, und zeige ein Beispiel aus meiner Praxis.
Urheberrecht: Das bleibt immer bei mir
Du hast das Shooting bezahlt. Heisst das, du darfst die Fotos überall einsetzen? Nicht automatisch. Der Fotograf ist der Urheber seiner Fotos. Das Urheberrecht bleibt immer bei ihm und lässt sich nicht verkaufen. Was du bekommst, sind Nutzungsrechte: Der Urheber erlaubt dir, die Fotos für bestimmte Zwecke zu verwenden.
Bei Illumina erhältst du für deine eigenen Web- und Print-Anwendungen unbeschränkte Nutzungsrechte. Der Verkauf an Dritte ist ausgeschlossen. So ist es auch auf meiner Seite Firmenfotografie festgehalten.
Das Urheberrecht wurde 2020 in der Schweiz zugunsten der Fotografen überarbeitet. Einen Überblick gibt dieser Artikel von economiesuisse.
Nutzungsrechte: Was, wann und wo?
Bereits in der Offerte sollte für dich klar sein:
- für welche Medien du die Fotos einsetzen darfst
- in welchen Regionen oder Ländern die Nutzung gilt
- für welche Dauer die Nutzung gilt
Was, wann und wo: Diese drei Fragen kläre ich mit dir vor dem Shooting, nicht erst bei der Rechnung. Dann gibt es hinterher keine Überraschungen.
Warum Nutzungsrechte einen Wert haben
Fotografie braucht Zeit, Know-how und Ausrüstung. Mit den Nutzungsrechten legst du gemeinsam mit dem Fotografen fest, wie und wo die Bilder eingesetzt werden. So bleibt die Kontrolle über die Verwendung klar geregelt, und beide Seiten wissen, woran sie sind.
Ich versuche dieses eher komplizierte Thema so einfach wie möglich zu halten. Mir ist wichtig, dass du verstehst, was du bekommst. Gerne berät dich auch zu Fragen wie wem gehören die Fotos: Mehr dazu im Artikel Wem gehören die Fotos? Nutzungsrecht und Urheberrecht für KMU.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Bäckerei Meyer in Brugg
Wie sich Nutzungsrechte im Alltag auswirken, zeigt mein Projekt für die Bäckerei Meyer in Brugg. Die Bilder aus diesem Auftrag findest du im Projekt Imagefotos Bäckerei Meyer.
Die Bäckerei Meyer wollte die produzierten Fotos für ihre Website, für Flyers und auch für ihren Social Media-Auftritt verwenden dürfen. In de Offerte habe ich klar die Nutzungsrechte aufgeführt und geklärt, sodass es für mich und den Kunden in Zukunft einfacher ist.
Über die Autorin
Ich bin Susann Heuing, Fotografin und Videografin in Lyss. Wie ich Nutzungsrechte handhabe, beschreibe ich hier aus meiner eigenen Praxis. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Nutzungsrechten
Wem gehören die Fotos nach dem Shooting?+
Das Urheberrecht bleibt immer beim Fotografen. Du erhältst Nutzungsrechte. Bei mir sind das unbeschränkte Rechte für deine eigenen Web- und Print-Anwendungen. Mehr dazu in Wem gehören die Fotos?.
Darf ich die Fotos an Dritte weitergeben oder verkaufen?+
Der Verkauf an Dritte ist ausgeschlossen. Wenn du die Bilder für einen anderen Zweck brauchst, sprich mich vorher an.
Muss der Fotograf bei Veröffentlichung genannt werden?+
Als Urheber sollte der Fotograf bei jeder Publikation genannt werden. Wie wir das konkret handhaben, besprechen wir vor dem Shooting.
Und die Mitarbeitenden auf den Bildern?+
Auch dort gibt es Regeln. Einen Praxisfall findest du im Artikel Bildrechte bei Mitarbeiterfotos am Event.
Unsicher, was du mit deinen Fotos darfst?
Schreib mir, wofür du die Bilder einsetzen willst. Ich kläre mit dir vorher, was erlaubt ist.