Kannst du dein Imagefoto einfach per KI aktualisieren lassen – statt neu zu shooten?

Neue Frisur, neues Outfit, anderer Hintergrund: Reicht eine KI-Bearbeitung statt eines neuen Shootings? Was rechtlich gilt, wo die technischen Grenzen liegen – und wann sich ein Update-Shooting mehr lohnt.

Neue Frisur, neue Kleidung, ein anderer Mitarbeitender im Team – und das alte Imagefoto passt plötzlich nicht mehr. Die Versuchung ist gross: ein KI-Tool drüberlaufen lassen, statt einen neuen Fototermin zu organisieren. Seit KI-Bildbearbeitung für alle zugänglich ist, kommt bei fast jedem KMU früher oder später dieselbe Idee auf.

Das Problem: Ein per KI aufgefrischtes Foto löst selten das eigentliche Problem – es kaschiert es. Und es bringt zwei Fragen mit sich, die viele KMU vorher nicht bedacht haben: eine rechtliche, und eine, die mit Vertrauen zu tun hat. Mehr zu den grösseren Zusammenhängen zeigt der Artikel zum EU AI Act und KI-Bildern bei Schweizer KMU.

Was rechtlich gilt

Kurzer Hinweis vorweg: Ich bin Fotografin, keine Juristin. Das Folgende ist meine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung in deinem konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Urheberrecht.

So verstehe ich es: Wenn du bei uns ein Imagefoto shooten lässt, bekommst du die Nutzungsrechte an den Bildern – also das Recht, sie für eure Zwecke zu verwenden. Das Urheberrecht selbst bleibt aber bei der Fotografin oder dem Fotografen, die das Bild gemacht hat. Und Nutzungsrecht ist nicht dasselbe wie Änderungsrecht.

Nach Schweizer Urheberrechtsgesetz entscheidet gemäss Art. 11 URG die Urheberin oder der Urheber, ob, wann und wie ein Werk verändert werden darf. Seit der Revision des Urheberrechtsgesetzes 2020 sind in der Schweiz grundsätzlich alle Fotografien geschützt – nicht nur besonders kunstvolle Aufnahmen mit individuellem Charakter. Das heisst in der Praxis: Die Nutzungsrechte erlauben dir, ein Foto zu zeigen und einzusetzen. Sie erlauben dir nicht automatisch, es eigenmächtig zu verändern – auch nicht per KI. Für eine substanzielle Veränderung wie eine neue Frisur, einen neuen Hintergrund oder eine andere Person braucht es grundsätzlich die Zustimmung der Fotografin oder des Fotografen, ausser ihr habt das im Vertrag ausdrücklich anders geregelt.

Mehr zum grösseren Bild – was der EU AI Act für KI-Bilder bei Schweizer KMU bedeutet, auch wenn deine Kundschaft primär in der Schweiz sitzt.

Warum "kurz nachbessern" meistens nicht reicht

Selbst wenn die Zustimmung für eine Änderung vorliegt: KI-Bearbeitung hat technische Grenzen, die bei Firmenfotos schnell auffallen.

Licht und Hauttöne wirken oft leicht künstlich, sobald grössere Bereiche verändert werden. Eine neue Frisur oder ein neues Outfit lässt sich zwar einfügen, passt aber selten exakt zum ursprünglichen Licht des Shootings. Und der grösste Haken: Wenn sich mehr geändert hat als die Frisur – neue Mitarbeitende, neue Räumlichkeiten, ein neues Markenbild – löst kein KI-Tool das. Es kaschiert die Symptome, nicht die Ursache.

Dazu kommt die Vertrauensfrage: Kundinnen und Kunden werden 2026 zunehmend kritischer gegenüber Bildern, die zu glatt oder leicht unstimmig wirken. Ein Team, das online anders aussieht als in echt, fällt bei Bewerbungsgesprächen oder Kundenterminen sofort auf – und das kostet mehr Vertrauen, als es die KI-Retusche gespart hat.

Einen Überblick, welche Motive auf einer überzeugenden KMU-Website überhaupt wichtig sind, gibt der Artikel Die 7 Imagefoto-Motive für deine Website.

Was du selbst anpassen darfst – und wann du uns fragen solltest

Die ehrliche Antwort: Frag im Zweifel kurz nach, bevor du selbst Hand anlegst.

Kleinere technische Anpassungen, die wir dir schon bei der Lieferung mitgeben – Farbkorrektur, Zuschnitt fürs richtige Format, punktuelle Retuschen – sind automatisch abgedeckt, weil sie Teil des Shootings sind.

Willst du danach selbst etwas verändern, reicht meistens eine kurze Anfrage bei uns – das ist in der Regel unkompliziert geklärt. Für grössere Eingriffe wie eine neue Frisur, ein neues Outfit oder einen komplett neuen Hintergrund lohnt sich ohnehin meistens ein neues, kurzes Shooting mehr als eine KI-Korrektur. Nicht nur wegen der Zustimmung, sondern weil professionelle Firmenfotos genau dafür da sind, dass dein Team so aussieht, wie es heute wirklich aussieht – nicht wie eine bearbeitete Version von vor zwei Jahren.

Häufige Fragen dazu

Darf ich mein bestehendes Imagefoto überhaupt per KI verändern lassen?+

Du hast von uns die Nutzungsrechte am Foto – das erlaubt dir, es zu verwenden, aber nicht automatisch, es zu verändern. Nach Schweizer Urheberrecht (Art. 11 URG) entscheidet grundsätzlich die Fotografin oder der Fotograf, ob ein Bild verändert werden darf. Frag uns also kurz an, bevor du ein Foto per KI bearbeiten lässt – meistens ist das unkompliziert geklärt. (Keine Rechtsberatung, sondern unsere Praxis-Einordnung.)

Muss ich ein KI-bearbeitetes Firmenfoto kennzeichnen?+

Eine pauschale Pflicht dafür gibt es in der Schweiz nicht. Entscheidend ist, wie stark das Bild verändert wurde und ob dadurch ein falscher Authentizitätseindruck entsteht.

Ist ein neues Shooting nicht viel teurer als eine KI-Bearbeitung?+

Kurzfristig ja. Langfristig lohnt sich ein aktuelles Shooting meistens mehr – gerade wenn sich Team, Look oder Räumlichkeiten sowieso verändert haben. Ein Blick auf wie oft du deine Firmenfotos erneuern solltest hilft bei der Einordnung.

Was, wenn nur eine Person im Team gewechselt hat?+

Dann reicht oft ein kurzer Ergänzungstermin für die neue Person, statt das ganze Set neu zu shooten oder per KI zu flicken. Das ist meistens der schnellste und ehrlichste Weg.

Wie oft sollte ich meine Imagefotos generell aktualisieren?+

Als Richtwert: sobald sich Team, Look oder Kernbotschaft spürbar verändert haben – nicht erst nach einer festen Anzahl Jahre.

Bevor du zur KI greifst: Lass uns kurz reden

Du überlegst, ob eine KI-Retusche reicht oder ob sich ein kurzes Update-Shooting mehr lohnt? Schreib mir dein Anliegen – ich sage dir ehrlich, was in deinem Fall sinnvoller ist.